Gemeinsame Einrichtung (GE) nimmt Förderanträge entgegen und begleitet Kompetenzzentren
Der Gesetzgeber ermöglicht in Paragraf 75a SGB V die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbildung, um die Qualität und Effizienz der Weiterbildung zu steigern.
Die Rahmenbedingungen der Förderung haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Private Krankenversicherung (PKV) im Vernehmen und die Bundesärztekammer (BÄK) im Benehmen in der Anlage IV zur Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung festgelegt, die zum 1. März 2022 in Kraft getreten ist. Dort ist ebenfalls geregelt, dass die Gemeinsame Einrichtung die Anträge entgegen nimmt und die weitere Förderung der Kompetenzzentren begleitet.
Jährlicher Ablaufplan der Förderung Kompetenzzentren nach Paragraf 75a SGB V: Ablaufplan_Förderung.pdf
Endabrechnung 2022 (fällig zum 01.03.2023)
Formular Endabrechnung: Endabrechnung_2022_Formular.xlsx (Stand 06.12.2022, XLSX)
Formular Belegliste: Endabrechnung_2022_Belegliste.xlsx (Stand 06.12.2022, XLSX)
Checkliste: Checkliste_Endabrechnung_2022.pdf (Stand 06.12.2022, PDF)
Antragsunterlagen zur zweiten Förderphase (01.01.2023─31.12.2027); Frist zur Einreichung der Anträge (digital und postalisch): Montag, 30. Mai 2022
Anlage IV - Förderung von Qualität und Effizienz der Weiterbildung Anlage IV (inkl. Protokollnotiz)
(Stand 17.02.2022, PDF; gültig ab 01.03.2022)
■ Anhang 1a, Antragsformular (Stand 09.02.2022, XLSX)
■ Anhang 1b, Konzeptformular (Stand 09.02.2022, XLSX)
■ Anhang 2, WTP-Formular (Stand 08.03.2022, XLSX)
Musterfördervertrag für die Kompetenzzentrenförderung (Stand: 09.02.2022, PDF)
■ Anlage 4 zum Musterfördervertrag, Teilnehmendenmeldung mit Ausfüllhilfe (Stand 09.02.2022, XLSX)
Durchführungsrichtlinien (Stand 09.02.2022, PDF, gültig ab 01.01.2023)
■ Anhang Formular Endabrechnung (Stand 09.02.2022, XLSX)
Anleitung TN-Listen (Stand 09.02.2022, PDF)
Adressaufkleber Gemeinsame Einrichtung (Stand: 09.02.2022, PDF)
FAQ v3.0 (Stand 04.05.2022) - Ergänzungen gegenüber v2.0 sind grau hinterlegt.
Hinweise:
■ Für die Antragstellung sind die Excel-Formulare zu nutzen.
■ Die Anträge müssen sowohl postalisch als auch digital (PT-Outline, http://s.dlr.de/AntragKW, Einreichung ab ca. Mittel April 2022 möglich) eingereicht werden.
■ Für die aktuelle Förderung (Laufzeit bis 31.12.2022) gelten die bisherigen Unterlagen.
Die gesamte, aktuell gültige Fördervereinbarung mit den Anlagen I-IV finden Sie hier.
Alle administrativen Aufgaben für die Förderung der Kompetenzzentren Weiterbildung und das Antragsverfahren werden über die Gemeinsame Einrichtung gebündelt. Diese Aufgaben übernimmt ab dem 01.04.2019 der DLR Projektträger.
Antragsunterlagen zur ersten Förderphase (01.01.2017─31.12.2022)
Die gesamte Fördervereinbarung mit den Anlagen I-IV finden Sie hier.
Durchführungsrichtlinien der Gemeinsamen Einrichtung (Stand: 10.09.2020, PDF)
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung - Wirtschafts- und Terminplan (Stand: 21.01.2019, XLSX)