Förderung der ärztlichen Weiterbildung

In den kommenden Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden. Um die wohnortnahe Versorgung mit Allgemeinärzten und weiteren Fachärztinnen und -ärzten auch künftig bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen die ambulante und stationäre Weiterbildung finanziell und strukturell.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde im Juli 2015 das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allgemeinmedizin in das SGB V aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Bundesweit werden 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich gefördert, 2.500 mehr als in den Jahren zuvor. Für die Weiterbildung weiterer Fächer werden weitere 2.000 Stellen gefördert. Welche Fächer das sind, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. So haben sie die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden. 

In allen KV-Bereichen wird die vertragsärztliche Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten und –ärztinnen finanziell gefördert. Fast überall gefördert werden zudem Augenheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO-Heilkunde, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie.

In einigen KV-Bezirken werden ebenfalls Fächer wie Chirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Urologie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie gefördert. 

Details zum Förderprogramm

Wie die Förderung der Weiterbildung konkret erfolgt, haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – unter Beteiligung der Bundesärztekammer und in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung geregelt.

Weitere Informationen zur ärztlichen Weiterbildung im stationären Bereich

Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V.

Qualität und Effizienz der Weiterbildung anheben

Im Jahr 2017 wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Qualität und Effizienz in der Weiterbildung zu erhöhen. Koordinierungsstellen, allgemeinmedizinische Institute und weitere Akteure auf KV-Bezirksebene haben die Möglichkeit erhalten, sogenannte Kompetenzzentren Weiterbildung zu gründen.

Hierbei handelt es sich um universitär angebundene Zentren nach dem Vorbild der Einrichtungen in Baden-Württemberg und Hessen, die sich mit zusätzlichen didaktischen Angeboten an Weiterzubildende und Weiterbilder richten. In bislang 15 KV-Bezirken sind solche Kompetenzzentren Weiterbildung bereits aktiv.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung wurden mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes zum 1. Januar 1999 geschaffen. Das zunächst auf zwei Jahre befristete sogenannte „Initiativprogramm“ erhielt durch das Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 eine unbefristete Verlängerung.

Die seit 1999 für den ambulanten und stationären Bereich getrennt bestehenden Vereinbarungen wurden 2010 vereint, die finanzielle Förderung deutlich erhöht und begleitende strukturelle Maßnahmen in Gestalt der Koordinierungsstellen geschaffen.

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde im Juli 2015 das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allgemeinmedizin in das SGB V als Paragraf 75a aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Die Anzahl der Förderstellen für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wurde auf 7.500 Förderstellen erhöht. Zusätzlich sind seit 2020 2.000 Förderstellen für die Weiterbildung in weiteren Fachgebieten eingeführt worden.

Die Anpassung der Vereinbarung zur Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben ist abgeschlossen.